Alte Kommersordnung
Kommersordnung der Ottonia Magdeburg und der corona magdeburgensis vor 1990§ 1
Das Präsidium ist unfehlbar.
§ 2
Die Alten Herren, auch Philister genannt, besitzen das Recht der Immunität. Ihnen ist mit der gebührenden Achtung und gehörigem Anstand zu begegnen.
§ 3
Zum Burschen kann jeder gestandene Fuchs bei nachgewiesener Biertüchtigkeit promovieren. Unter einem gestandenen Fuchs ist ein solcher zu verstehen, der mindestens das zweite Mal einer offiziellen Kneipe beiwohnt und die Würdigung der Zulassung zur Promotion unter Beweis gestellt hat.
§ 4
Fuchs ist jedes nichtgraduierte Mitglied der Korona, das zum ersten Mal teilnimmt oder noch nicht zum Burschen promoviert hat.
Die Rechte der Füchse nimmt der Fuchsmajor wahr. Ihm obliegt die Erziehung der Füchse und ihre spezielle Überwachung am Kneipabend.
Die Füxe sind jederzeit für die Präparierung der Stoffe verantwortlich. Während des Bierdorfes oder Kolloquiums wird durch den umliegenden Seidel der Nachschubbedarf angemeldet.
§ 5
Mit der erfolgten Eröffnung der Bierstadt durch den hochverehrten Präsiden ist es nicht erlaubt, ohne Genehmigung des Präsidiums zu disputieren und den Platz, der gemäß Rangordnung zugewiesen wurde, zu verlassen. Die Bierstadt gilt als aufgehoben, wenn der Kantus "Burschen heraus" abgesungen wurde.
Sollte jemand während der Bierstadt das Lokal verlassen müssen, hat er dies beim Präsidium mit dem Ruf "tempus peto" zu beantragen. Die Genehmigung ist vor Verlassen des Saales mit der Entrichtung eines Obolus von 1.- M in die Kommerskasse zu honorieren.
§ 6
In der Bierstadt darf nur im Rahmen von offiziellen Salamandern getrunken werden. Ausnahmen bilden die Absolvierung von Strafbieren, das Trinken von Belobigungsbieren sowie Biermensuren.
§ 7
Anträge an das Präsidium sind durch Fingerzeig und "verbum peto" zu deklarieren. Erfolgt durch den hochverehrungswürdigen Präsiden bzw. den Zeremonienmeister kein "habes", besteht kein Recht auf Durchsetzung des Antrags.
§ 8
Salamander werden von Philistern kommandiert. Sie können bei Delegierung durch das Präsidium auch von Burschen gerieben werden.
§ 9
Jeder geriebene Salamander ist selbständig an der Bierkordel abzuknoten. Dabei zählen die Knoten am Anfang und Ende der Kordel mit. Strafbiere dürfen nicht abgeknotet werden. Über das Abknoten von Belobigungsbieren befindet das Präsidium.
§ 10
Die Burschen und Füchse sind durch den Fuchsmajor nach Aufforderung durch das Präsidium einer gestrengen Anzugskontrolle zu unterziehen. Dabei ist darauf zu achten, daß neben der Garderobe auch die Trinkgefäße der Würde der Korona entsprechen.
§ 11
Jeder Verstoß gegen die Conditiones, d.h. jede Mißachtung der Mores, ist verabscheuungswürdig und strafbar. Bei Conformität, d.h. Übereinstimmung der Meinung des hochverehrten Präsiden mit der des Zeremonienmeisters, sind die Strafen sacrosanct. Bestraft werden können Burschen und Füchse sowie ggf. der Fuchsmajor. Der Delinquent hat, ohne zu raisonieren, seine vom unfehlbaren Präsidium verhängte Strafe zu absolvieren.
Nach Ausmaß der Verfehlung werden folgende Strafmaße unterschieden:
1. - canam suam (0,4 Liter)
2. - canam absolutam (bis zum oberen Rand)
3. - canam absolutam furioso (liegt im Ermessen des Präsidiums)
4. - canam absolutam inferno (gesamtes Tropfbier aus der/den Schüsseln)
5. - Ausschluß aus der Corona
Ob die Strafabsolvierung kommandiert wird, obliegt dem Präsidium. Es kann auch durch den Ruf "Geschenkt!" die Exekution vorzeitig beenden. Strafbiere sind vorzugsweise aus der Tropfschüssel zu verabreichen. Einsprüche dürfen erst nach Vollzug der Strafe erhoben werden.
§ 12
Biermensuren sollen der Belebung des Kneipabends dienen. Es ist nicht erlaubt, einen Ranghöheren zu fordern. Das heißt, die Rangfolge Philister-Bursche-Fuchs ist einzuhalten.
Biermensuren sind beim Präsidium während der Bierstadt zu beantragen und finden zur allgemeinen Ergötzung nach dem Festschmaus statt.
Ein Unparteiischer leitet die Mensur, macht die "Waffen" (d.h. den Bierstoff) gleich und kommandiert sodann: "Ergreift die Waffen! - Stoßt an! Setzt an! 1, 2, 3, los!" Wer zu früh trinkt, hat verloren. Wer bei korrektem Verlauf sein Glas zuerst geleert und dazu das Wort "Bierjunge!" ausgestoßen hat, ist Sieger und wird als solcher dem Präsidium und der Korona gemeldet. Eine Berufung gegen das Urteil des Unparteiischen gibt es nicht.
§ 13
Das Präsidium kann sämtliche Füchse zu einem "Anschiß" kommandieren. Zu diesem Zweck haben sich unter Leitung eines dritten zunächst zwei Burschen herauszupauken. Wer zuerst seinen Stoff getrunken hat, wird mit der Deichselung des Fuchsenanschisses beauftragt. Der Akt verläuft wie bei der Mensur. Alle Beteiligten trinken zur gleichen Zeit. Der Sieger wird dem Präsidium namhaft gemacht.
§ 14
Die Burschenpromotion erfolgt in der Bierstadt nach dem Festschmaus. Der Fuchsmajor benennt promotionsfähige Füchse. Darunter sind gestandene Füchse zu verstehen, die sich durch hervorragende Biertüchtigkeit eines Burschen unserer hochwohllöblichen Korona würdig erwiesen und sich durch Sittlichkeit und gebührenden Anstand gegenüber den Alten Herren während der hochoffiziellen Kneipe ausgezeichnet haben.
Im Anschluß an das Verfahren benennt das Präsidium jene Kandidaten, die für wert befunden werden, auf der Burschenbank Platz zu nehmen.
§ 15
Bierdorf wird vom Präsidium angeordnet. Während des Bierdorfes kann "ad libitum" getrunken, gespeist, disputiert und der Saal verlassen werden.
§ 16
Der Präside schließt die offizielle Kneipe mit dem Kommando:
"Kommers ex! Initium fidelitatis!" ab.