Alte Kommersordnung

Kommersordnung der Ottonia Magdeburg und der corona magdeburgensis vor 1990


§ 1
Das Präsidium ist unfehlbar.

§ 2
Die Alten Herren, auch Philister genannt, besitzen das Recht der Immunität. Ihnen ist mit der ge­bührenden Achtung und ge­hörigem An­stand zu begegnen.

§ 3
Zum Burschen kann jeder gestandene Fuchs bei nachgewiesener Bier­tüchtigkeit promovieren. Unter einem gestandenen Fuchs ist ein solcher zu verstehen, der mindestens das zweite Mal einer offiziellen Kneipe beiwohnt und die Würdigung der Zulassung zur Promotion unter Beweis gestellt hat.

§ 4
Fuchs ist jedes nichtgraduierte Mitglied der Korona, das zum ersten Mal teilnimmt oder noch nicht zum Burschen promoviert hat.
Die Rechte der Füchse nimmt der Fuchs­major wahr. Ihm obliegt die Er­ziehung der Füchse und ihre spezielle Über­wachung am Kneip­abend.
Die Füxe sind jederzeit für die Präparierung der Stoffe ver­antwortlich. Während des Bier­dorfes oder Kolloquiums wird durch den um­liegenden Seidel der Nachschub­bedarf angemeldet.

§ 5
Mit der erfolgten Eröffnung der Bierstadt durch den hoch­verehrten Präsiden ist es nicht erlaubt, ohne Genehmigung des Präsidiums zu disputieren und den Platz, der gemäß Rang­ordnung zugewiesen wurde, zu verlassen. Die Bierstadt gilt als aufgehoben, wenn der Kantus "Burschen heraus" abgesungen wurde.
Sollte jemand während der Bierstadt das Lokal verlassen müssen, hat er dies beim Präsidium mit dem Ruf "tempus peto" zu beantragen. Die Genehmigung ist vor Ver­lassen des Saales mit der Ent­richtung eines Obolus von 1.- M in die Kommers­kasse zu honorieren.

§ 6
In der Bierstadt darf nur im Rahmen von offiziellen Sala­mandern ge­trunken werden. Aus­nahmen bilden die Absolvierung von Straf­bieren, das Trinken von Belobigungs­bieren sowie Bier­mensuren.

§ 7
Anträge an das Präsidium sind durch Finger­zeig und "verbum peto" zu deklarieren. Erfolgt durch den hoch­verehrungs­würdigen Präsiden bzw. den Zeremonien­meister kein "habes", besteht kein Recht auf Durch­setzung des Antrags.

§ 8
Salamander werden von Philistern kommandiert. Sie können bei Delegierung durch das Präsidium auch von Burschen gerieben werden.

§ 9
Jeder geriebene Salamander ist selbständig an der Bier­kordel abzuknoten. Dabei zählen die Knoten am Anfang und Ende der Kordel mit. Straf­biere dürfen nicht ab­geknotet werden. Über das Ab­knoten von Belobigungs­bieren befindet das Präsidium.

§ 10
Die Burschen und Füchse sind durch den Fuchs­major nach Auf­forderung durch das Präsidium einer gestrengen Anzugs­kontrolle zu unter­ziehen. Dabei ist darauf zu achten, daß neben der Garderobe auch die Trink­gefäße der Würde der Korona ent­sprechen.

§ 11
Jeder Verstoß gegen die Conditiones, d.h. jede Miß­achtung der Mores, ist ver­abscheuungs­würdig und straf­bar. Bei Conformität, d.h. Über­einstimmung der Meinung des hoch­verehrten Präsiden mit der des Zeremonien­meisters, sind die Strafen sacrosanct. Bestraft werden können Burschen und Füchse sowie ggf. der Fuchs­major. Der Delinquent hat, ohne zu raisonieren, seine vom un­fehl­baren Präsidium verhängte Strafe zu absolvieren.

Nach Ausmaß der Verfehlung werden folgende Straf­maße unter­schieden:

    1. - canam suam (0,4 Liter)
    2. - canam absolutam (bis zum oberen Rand)
    3. - canam absolutam furioso (liegt im Er­messen des Präsidiums)
    4. - canam absolutam inferno (gesamtes Tropf­bier aus der/den Schüsseln)
    5. - Ausschluß aus der Corona

Ob die Strafabsolvierung kommandiert wird, obliegt dem Präsidium. Es kann auch durch den Ruf "Geschenkt!" die Exekution vorzeitig beenden. Straf­biere sind vorzugs­weise aus der Tropf­schüssel zu ver­abreichen. Ein­sprüche dürfen erst nach Voll­zug der Strafe erhoben werden.

§ 12
Biermensuren sollen der Belebung des Kneip­abends dienen. Es ist nicht erlaubt, einen Rang­höheren zu fordern. Das heißt, die Rang­folge Philister-Bursche-Fuchs ist einzuhalten.
Biermensuren sind beim Präsidium während der Bier­stadt zu beantragen und finden zur all­gemeinen Er­götzung nach dem Fest­schmaus statt.
Ein Unparteiischer leitet die Mensur, macht die "Waffen" (d.h. den Bier­stoff) gleich und kommandiert sodann: "Ergreift die Waffen! - Stoßt an! Setzt an! 1, 2, 3, los!" Wer zu früh trinkt, hat verloren. Wer bei korrektem Verlauf sein Glas zuerst geleert und dazu das Wort "Bier­junge!" aus­gestoßen hat, ist Sieger und wird als solcher dem Präsidium und der Korona gemeldet. Eine Berufung gegen das Urteil des Un­parteiischen gibt es nicht.

§ 13
Das Präsidium kann sämtliche Füchse zu einem "Anschiß" kommandieren. Zu diesem Zweck haben sich unter Leitung eines dritten zunächst zwei Burschen heraus­zupauken. Wer zuerst seinen Stoff getrunken hat, wird mit der Deichselung des Fuchsen­anschisses be­auftragt. Der Akt verläuft wie bei der Mensur. Alle Be­teiligten trinken zur gleichen Zeit. Der Sieger wird dem Präsidium namhaft gemacht.

§ 14
Die Burschenpromotion erfolgt in der Bier­stadt nach dem Fest­schmaus. Der Fuchs­major benennt promotions­fähige Füchse. Darunter sind gestandene Füchse zu verstehen, die sich durch her­vor­ragende Bier­tüchtig­keit eines Burschen unserer hoch­wohl­löblichen Korona würdig erwiesen und sich durch Sittlich­keit und gebührenden An­stand gegen­über den Alten Herren während der hoch­offiziellen Kneipe aus­gezeichnet haben.
Im Anschluß an das Verfahren benennt das Präsidium jene Kandidaten, die für wert befunden werden, auf der Burschen­bank Platz zu nehmen.

§ 15
Bierdorf wird vom Präsidium angeordnet. Während des Bier­dorfes kann "ad libitum" getrunken, gespeist, disputiert und der Saal ver­lassen werden.

§ 16
Der Präside schließt die offizielle Kneipe mit dem Kommando:
"Kommers ex! Initium fidelitatis!" ab.